www.praxis-eckstein.de
Eckstein, D.: "Sogenanntes 5-Jahre-Nichterscheinen. Eine Erhebung aus der Patientendatei einer Hausarztpraxis."

Gliederung :
1. Struktur der Praxis
2. Methode
3. Ergebnisse
4. Diskussion

1. Struktur der Praxis
Die Praxis befindet sich in einer Kleinstadt mit etwa 20 000 Einwohnern in einem Plattenneubaugebiet in Sachsen. Die durchschnittliche Scheinzahl (entsprechend Patientenzahlen) im Quartal betrug 729 seit April 2006 bis Ende März 2007. Damit liegt die Praxis im Vergleich zur entsprechenden Facharztgruppe über dem Durchschnitt. Zur sozialen Struktur der Patienten: Die "Mittelschicht" überwiegt deutlich. Der Anteil der privat Versicherten ist eher gering.

2. Methode
Die Untersuchung des Sachverhalts entsprechend dem Thema geschah im Rahmen der jährlichen Ablage der Patientendatei und des Archivs. Die Patientendatei besteht aus den elektronisch gespeicherten Patientendaten auf der Festplatte des Rechners und der papiernen Archivierung ("Karteikarten") im T-Gleitsystem, wobei die beiden Systeme somit in der Summe doppelt angelegt sind. Die Archivierung erfolgt zur Sicherheit für 30 Jahre, obwohl im ambulanten Hausarztbereich auch kürzere Aufbewahrungsfristen im Gegensatz zum Facharzt und selbstverständlich zum Krankenhaus denkbar erscheinen (1,2). Hinsichtlich des 5-Jahre-Nichterscheinens wurden vorab die Verstorbenen der Vorjahre erfaßt. Darüber hinaus sind die papierne Archivierung der letzten 5 Jahre durchgesehen und die Patienten, die 5 Jahre nicht erschienen waren, erfaßt worden. Es sei noch vermerkt, daß Patienten im Vertretungsverfahren nicht gezählt wurden.

3. Ergebnisse
Die Gesamtzahl der durchgesehenen Akten betrug 2206. Davon sind 63 Patienten aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erschienen, 35 waren verstorben, was einer Gesamtzahl von 98 entspricht. Damit sind zusammenfassend 4,44% sogenannte 5-Jahres-Nichterscheiner festzustellen gewesen.

4. Diskussion
Vergleichswerte in der ambulanten Medizin sind aus der Literatur nicht bekannt.

Eine Gegenüberstellung zum stationären Bereich ist nicht sinnvoll, da die Mengen ungleich sind, jedoch sollte man bei vergleichbaren Teilbereichen auch entsprechende Konsequenzen ziehen. So ist als Schlußfolgerung für das elektronische ständige Vorhalten der Daten zu sagen, daß Daten von Verstorbenen sofort und Daten der sogenannten 5-Jahres-Nichterscheiner zu löschen sind. Für die papierne Akte ist analog bei Verstorbenen die Akte in das Langzeitarchiv zu verbringen, 5-Jahres-Nichterscheiner eben nach 5 Jahren.

Ein vergleichbares Vorgehen wird für die elektronische Patientenakte des stationären Bereichs vorgeschlagen. Bei den Akten verstorbener Patienten ist es besonders anschaulich: Die elektronisch gespeicherten Akten vielleicht 30 Jahre aufzuheben und gegebenenfalls 5mal zu konvertieren (kopieren) ist wohl schon ökonomisch nicht zu vertreten. Hier soll auch betont werden, daß der Anteil an verstorbenen Patienten im Krankenhaus weitaus höher anzusetzen ist als in der Ambulanz. Analog gilt das auch für die Patienten, die verzogen sind, für die sogenannten 5-Jahres-Nichterscheiner und Vergleichbare.


Literatur

(1) Vgl. u.a.: Bürgerliches Gesetzbuch § 199
(2) Eckstein, D.: Pers. Mitt. im Ergebnis einer Diskussion mit mehreren Rechtsexperten, insbesondere Justitiaren von Ärztekammern.